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Für jedes Abiturprüfungsfach werden an den Beruflichen Gymnasien ein oder bei Bedarf mehrere Fachausschüsse gebildet. Der Fachausschuss entscheidet über die Aufgabenstellung in der mündlichen Prüfung auf der Grundlage der von der Kursfachlehrkraft unterbreiteten Aufgabenvorschläge und führt die mündliche Prüfung durch.
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses die Fachausschüsse. Es bestimmt dessen Mitglieder und die jeweiligen Vertretungen. Ein Fachausschuss besteht aus dem vorsitzenden Mitglied, der Fachlehrkraft und einer weiteren mit der Protokollführung beauftragten Lehrkraft. Die Mitglieder des Fachausschusses sollen die Lehrbefähigung für das Prüfungsfach haben. Die Kursfachlehrkraft soll im Prüfungsfach Unterricht erteilt haben.
Der Fachausschuss entscheidet bei Anwesenheit aller Mitglieder mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig.
Die protokollführende Lehrkraft hat das Stimmrecht außer im Fall von § 43 Absatz 4 Satz 3.
Ein Fachausschuss besteht aus dem vorsitzenden Mitglied, der Fachlehrkraft und einer weiteren mit der Protokollführung beauftragten Lehrkraft. Die Fachlehrkraft…
Für Prüfungsvorgänge in den einzelnen Fächern werden Fachausschüsse mit in der Regel mindestens drei Mitgliedern gebildet, deren Vorsitzende von der…
§ 25 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die…
Die oder der Vorsitzende der Abiturprüfungskommission bildet für die Durchführung der mündlichen Prüfung in den einzelnen Fächern jeweils einen…
Das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses bildet aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die Durchführung der mündlichen und praktischen Prüfung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.