§ 83 FSO SNFachrichtungen
Der Fachbereich Wirtschaft kann geführt werden in den Fachrichtungen
§ 57 Abs. 1 FSO SNFachrichtungen
Der Fachbereich Sozialwesen kann geführt werden in den Fachrichtungen
§ 78 FSO SNFachrichtungen und Schwerpunkte
Der Fachbereich Technik kann in den folgenden Fachrichtungen geführt werden:
§ 6 Abs. 1 FSO SNAufnahmevoraussetzungen
Aufnahmevoraussetzungen für die Fachbereiche Gestaltung, Technik und Wirtschaft sind
§ 28 Abs. 4 FOSO SNSchulordnung Fachoberschule
Für die praktische Prüfung im fachrichtungsbezogenen Fach der Fachrichtung Gestaltung gilt Absatz 3 entsprechend.