§ 84 FSO SNDauer der Ausbildung und Anrechnung beruflicher Vorbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. Wurde bereits eine andere Ausbildung in einer anderen Fachrichtung des Fachbereichs Wirtschaft erfolgreich…
§ 79 FSO SNDauer der Ausbildung und Anrechnung einer berufsbezogenen Vorbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. Wurde bereits eine Ausbildung im Fachbereich Technik in einer anderen Fachrichtung oder in derselben…
§ 19 Abs. 1 TexModSchneiderAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modeschneider und zur Textil- und Modeschneiderin
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin kann im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der…
§ 92 Abs. 1 FSO SNAufnahmeverfahren und Dauer der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in ein gelenktes Praktikum und eine berufstheoretische Ausbildung. Eine vor…
§ 16 SchuhfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
Die erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederverarbeitung kann im Umfang von zwei Jahren auf die Dauer der Berufsausbildung nach…