§ 3 Abs. 1 APO-BFS-HEPVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege (APO-BFS-HEP) Vom 14. Juni 2023**)
Der Bildungsgang der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege wird in Vollzeitform oder praxisintegrierter Form geführt und dauert drei…
§ 71 FSO SNDauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Die berufspraktische Ausbildung findet in den sozialpädagogischen Arbeitsfeldern nach Maßgabe der Stundentafel…
§ 23 Abs. 4 Nr. 2 HeilerzPrO SL 2004Verordnung - Prüfungsordnung - über die staatliche Prüfung zur Heilerziehungspflegerin/zum Heilerziehungspfleger Vom 29. Juli 2004
Dauer und Umfang der AusbildungDie fachtheoretische Ausbildung (§ 9 Absatz 1 Nummer 4) dauert zwei Jahre, in Teilzeitform bis zu vier Jahre; hieran schließt…
§ 1 Abs. 1 APO-BFS-HEPVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung über die Ausbildung und Prüfung an der Berufsfachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege (APO-BFS-HEP) Vom 14. Juni 2023**)
Diese Verordnung gilt für öffentliche Berufsfachschulen der Fachrichtung Heilerziehungspflege. Der Bildungsgang dauert drei Schuljahre.
§ 53 Abs. 1 BFSO SNSchulordnung Berufsfachschule
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie ist in Klassenstufen gegliedert und kann in Vollzeit- oder in Teilzeitform durchgeführt werden. Eine Klassenstufe dauert…