§ 34 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungLeistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und SprachenvermerkeZitatstelle…unbefristet. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 ist für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 Buchstabe b ein Nachweis der Sprachkompetenz, die mit der Kompetenzstufe 4 bewertet wird, vier Jahre und…Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
§ 34 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungLeistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und SprachenvermerkeZitatstelleDarüber hinaus ist für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 Buchstabe a hinsichtlich des Erwerbs der Berechtigung Platzkoordination und für Flugsicherungsbetriebspersonal…Leistungsnachweise in der grundlegenden Ausbildung und Sprachenvermerke
§ 36 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungErwerb, Erteilung und Wirkung der ErlaubnisseZitatstelleDas Innehaben der Erlaubnis berechtigt das Flugsicherungspersonal nach § 1 Nr. 2 und 3 zur Tätigkeit an Arbeitsplätzen der Flugsicherungsbetriebsdienste in den entsprechenden…Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
§ 36 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungErwerb, Erteilung und Wirkung der ErlaubnisseZitatstelleDas Innehaben der Erlaubnis berechtigt das Flugsicherungspersonal nach § 1 Nr. 2 und 3 zur Tätigkeit an Arbeitsplätzen der Flugsicherungsbetriebsdienste in den entsprechenden Verwendungsbereichen…Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
§ 36 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungErwerb, Erteilung und Wirkung der ErlaubnisseZitatstelle…für die Inbetriebhaltung betrieblich genutzter flugsicherungstechnischer Einrichtungen nach § 1 Nr. 3. Die Erlaubnis wird von der Aufsichtsbehörde erteilt und im Erlaubnisschein eingetragen. Der…Erwerb, Erteilung und Wirkung der Erlaubnisse
§ 37 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungLeistungsnachweise in der betrieblichen AusbildungZitatstelleIn der betrieblichen Ausbildung sind für Flugsicherungsbetriebspersonal nach § 1 Nr. 2 zum Abschluss fachlicher Einweisungen und praktischer Trainingsphasen, für flugsicherungstechnisches…Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
§ 37 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungLeistungsnachweise in der betrieblichen AusbildungZitatstelle…Einweisungen und praktischer Trainingsphasen, für flugsicherungstechnisches Personal nach § 1 Nr. 3 zum Abschluss fachlicher Lehrgänge schriftliche oder praktische Leistungsnachweise zu erbringen.Leistungsnachweise in der betrieblichen Ausbildung
§ 38 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungPrüfung zum Erwerb und Erteilung der BerechtigungenZitatstelleWerden Arbeitsplätze neu eingerichtet, kann Flugsicherungspersonal nach § 1 Nr. 2 und 3, die im Besitz einer gültigen Berechtigung im Rahmen der entsprechenden Erlaubnisse…Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
§ 38 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungPrüfung zum Erwerb und Erteilung der BerechtigungenZitatstelleWerden Arbeitsplätze neu eingerichtet, kann Flugsicherungspersonal nach § 1 Nr. 2 und 3, die im Besitz einer gültigen Berechtigung im Rahmen der entsprechenden Erlaubnisse sind,…Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen
§ 38 FSPersAVVerordnung über das erlaubnispflichtige Personal der Flugsicherung und seine AusbildungPrüfung zum Erwerb und Erteilung der BerechtigungenZitatstelle…Berechtigung zur selbstverantwortlichen Tätigkeit. Für das flugsicherungstechnische Personal nach § 1 Nr. 3 kann die Berechtigung auf die Überwachung und Bedienung dieser flugsicherungstechnischen Einrichtung…Prüfung zum Erwerb und Erteilung der Berechtigungen