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Der Prüfungsausschuss legt die zugelassenen Hilfsmittel fest. Zugelassene Hilfsmittel sind insbesondere
einsprachige Wörterbücher der deutschen oder in englischsprachigen Feststellungsprüfungen der englischen Sprache,
elektronische, nicht programmierbare Taschenrechner und
vom Prüfungsausschuss zugelassene Formelsammlungen.
Für das Fach Deutsch in der deutschsprachigen Feststellungsprüfung gelten die Regelungen der Anlage 2. Für das Fach Englisch in der englischsprachigen Feststellungsprüfung gelten die Regelungen der Anlage 3.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.