FVG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietFinanzverwaltung im Bund, in den Ländern und in den Gemeinden§ 7 FVGBezirk und SitzGesetz über die Finanzverwaltung · Abschnitt III§ 8 Die obersten Landesbehörden bestimmen den Bezirk und Sitz der Mittelbehörde, die ihnen jeweils untersteht.