§ 1 StStatG1995§3VVerordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
Die Durchführung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken wird eingestellt.
§ 1 SHStatG1985AussVVerordnung zur Aussetzung statistischer Erhebungen im Bereich der Jugendhilfe im Jahre 1985 nach dem Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe
Im Jahre 1985 werden folgende nach § 4 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der…
§ 11 Nr. 1 SLStatGGesetz Nr. 1249 - Saarländisches Landesstatistikgesetz (SLStatG) Vom 24. Oktober 1989
die Erhebung von Sachverhalten einer landesrechtlich angeordneten Statistik auszusetzen, die Periodizität zu verlängern oder den Kreis der zu Befragenden…