§ 5 FzgLackAusbV
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
Umweltschutz,
Kundenorientierung,
Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
Auftragsübernahme, Planung, Vorbereitung und Organisation von Arbeitsaufgaben, Arbeiten im Team,
Einrichten von Arbeitsplätzen,
Bedienen und in Stand halten von Geräten, Werkzeugen, Maschinen und Anlagen,
Be- und Verarbeiten von Werk-, Hilfs- und Beschichtungsstoffen sowie von Bauteilen,
Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen,
Herstellen, Bearbeiten, Behandeln und Gestalten von Oberflächen,
Ausführen von Demontage- und Montagearbeiten,
Herstellen von Beschriftungen, Design- und Effektlackierungen,
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.