§ 6 Abs. 1 G Artikel 29 Abs. 7Gesetz über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 23 RsprEinhGGesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 36 VerkSiGGesetz zur Sicherstellung des Verkehrs
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 17 Abs. 1 SN-2628Archivgesetz für den Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
§ 12 VerkPBGGesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin
Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.