§ 5 GartAusbStEignVVerordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 10 GartMstrVVerordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner/Gärtnerin
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 PflanzTechnAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
§ 11 GlAusbV 2001Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.
§ 8 AgrarAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice
Diese Verordnung tritt am 1. August 2009 in Kraft.