Art. 1 Abs. 2 Buchst. b 32014R0513VERORDNUNG (EU) Nr. 513/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 zur Schaffung eines Instruments für die finanzielle Unterstützung der polizeilichen Zusammenarbeit, der Kriminalprävention und Kriminalitätsbekämpfung und des Krisenmanagements im Rahmen des Fonds für die innere Sicherheit und zur Aufhebung des Beschlusses 2007/125/JI des Rates
der allgemeine Rahmen für die Durchführung der förderfähigen Maßnahmen;
Art. 13 Abs. 12 32021R1149VERORDNUNG (EU) 2021/1149 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Einrichtung des Fonds für die innere Sicherheit
Die Programmplanung nach Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/1060 stützt sich auf die Vorhaben in Tabelle 2 des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung…
Art. 13 Abs. 18 32021R1148VERORDNUNG (EU) 2021/1148 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juli 2021 zur Schaffung eines Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung
Die Programmplanung nach Artikel 22 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/1060 stützt sich auf die Vorhaben in Tabelle 1 des Anhangs VI der vorliegenden Verordnung…
Art. 7 Abs. 4 32021R1529VERORDNUNG (EU) 2021/1529 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. September 2021 zur Schaffung des Instruments für Heranführungshilfe (IPA III)
Unbeschadet der Möglichkeit, zur Verwirklichung verschiedener spezifischer Ziele vorgesehene Hilfen zu kombinieren, enthält der IPA-Programmplanungsrahmen für…
§ 51 Abs. 3 PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Die Rahmenpläne haben empfehlende Wirkung.