§ 35 GAPKondVVerordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 18 Abs. 1 GAPInVeKoSGGesetz zur Durchführung des im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik einzuführenden Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Die §§ 1 und 17 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 GAPAusnVVerordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 2. GAPAusnVVerordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 50 GAPInVeKoSVVerordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.