GAPInVeKoSV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 50 GAPInVeKoSVInkrafttretenVerordnung zur Durchführung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems · Abschnitt 8Schlussformel Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.Schlussformel