§ 22 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. f GAPDZVGrundsätze für die Berechnung der tatsächlichen Einheitsbeträge
die Zahlung für Mutterkühe,
§ 28 Abs. 2 GAPDZGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
Die Festsetzung des geplanten Einheitsbetrags, beginnend mit dem Jahr 2023, einschließlich der möglichen Festsetzung eines geplanten Höchst- oder Mindestbetrags…
§ 20 Abs. 1 GAPDZVGeplante Einheitsbeträge für die Zahlung für Mutterkühe
Der geplante Einheitsbetrag je förderfähiger Mutterkuh und Antragsjahr ist in Anlage 7 festgesetzt.
§ 29 GAPDZGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
Der tatsächliche Einheitsbetrag für die Zahlung für Mutterkühe ist der nach § 31 berechnete Betrag.
§ 24 Abs. 2 GAPDZGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik finanzierten Direktzahlungen
Die Festsetzung des geplanten Einheitsbetrags, beginnend mit dem Jahr 2023, einschließlich der möglichen Festsetzung eines geplanten Höchst- oder Mindestbetrags…