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Sind mehrere begünstigte Personen von einem Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände in Form einer schweren Naturkatastrophe oder eines schweren Wetterereignisses betroffen, kann das für Landwirtschaft zuständige Ministerium die hiervon betroffenen Gebiete ortsüblich bekanntmachen mit der Folge, dass für alle begünstigten Personen dieses Gebietes ein Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände angenommen wird. Die Bekanntmachung ersetzt die Mitteilung der begünstigten Person nach § 10 Absatz 3.
Sind mehrere Betriebsinhaber von einem Fall höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände betroffen, kann die zuständige Behörde die von dem Fall höherer…
Zieht eine schwere Naturkatastrophe oder ein schweres Wetterereignis gemäß Absatz 1 Buchstabe a ein genau festgelegtes Gebiet erheblich in Mitleidenschaft, kann…
In Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zwecke der Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP bei Anerkennung der Fälle…
Die Mitteilung und der Nachweis eines Falls höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände richtet sich nach § 10 Absatz 3 des GAP-Fördergesetzes NRW.
Für die Mitteilung und den Nachweis eines Falles höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände gilt § 10 Absatz 3 des GAP-Fördergesetzes NRW.
Darüber hinaus sollte diese Verordnung Ausnahmen von den GAP-Vorschriften in Fällen höherer Gewalt und außergewöhnlicher Umstände vorsehen, wie im Falle eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.