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Die Beantragung der flächen- und tierbezogenen ELER-Interventionen erfolgt in einem elektronischen Antragssystem.
Die Anträge müssen bezogen auf Flächen in geodatenbasierter Form gestellt werden.
Die Anträge müssen alle zur Feststellung der Förderfähigkeit und zur Kontrolle erforderlichen Angaben enthalten.
„geodatenbasierter Antrag“ ein elektronisches Antragsformular einschließlich einer IT-Anwendung auf der Grundlage eines geografischen Informationssystems, über…
„geodatenbasierter Antrag“ ein elektronisches Antragsformular einschließlich einer Anwendung der Informationstechnologie auf der Grundlage eines geografischen…
ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
Die zuständige Behörde hat die geografischen Unterlagen über eine auf einem geografischen Informationssystem basierende Anwendung, über die die geografischen…
‚geodatenbasierter Antrag‘ ein elektronisches Antragsformular einschließlich einer IT-Anwendung auf der Grundlage eines geografischen Informationssystems, über…
Anträge auf Förderung sind elektronisch in geeigneter Form bei der zuständigen Behörde gemäß § 24 zu stellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.