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Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem umfasst:
ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen,
ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem,
spätestens ab dem 1. Januar 2024 ein Flächenmonitoringsystem,
ein System zur Identifizierung von begünstigten Personen und
ein Kontroll- und Sanktionssystem.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
ein geodatenbasiertes Antragssystem und gegebenenfalls ein tierbezogenes Antragssystem;
Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem nach der Unionsregelung wird zum Zwecke der Einhaltung und der Durchführung der Verpflichtungen nach § 3 Absatz…
ein Kontroll- und Sanktionssystem.
Das Verwaltungs- und Kontrollsystem beinhaltet insbesondere ein Kontroll- und Sanktionssystem.
das Flächenüberwachungssystem nach § 17 und
Das Kontrollsystem umfasst Verwaltungskontrollen aller Förder-, Beihilfe- oder Zahlungsanträge sowie stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.