§ 32 Abs. 2 Nr. 3 GAPInVeKoSVKontrollen durch das Flächenüberwachungssystem
die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle, soweit nicht bereits eine Klärung durch Maßnahmen nach Nummer 1 oder 2 erfolgt ist.
§ 21 Abs. 2 GAPFöVOFT NRWVerordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen soweit flächen- und tierbezogene Interventionen nach den Artikeln 70 bis 72 der Verordnung (EU) 2021/2115 betroffen sind
Jede zu gewährende flächenbezogene Zahlung ist auf Grundlage der im Zahlungsantrag gemachten Angaben zu Flächen zu berechnen. Bei jeder nach Satz 1 zu…
§ 26 Abs. 2 NRW-26481Allgemeines Berggesetz
Der Flächeninhalt der Felder ist nach der horizontalen Projektion in Quadratmetern festzustellen.
§ 16 Nr. 1 GAPFöVOFT NRWVerordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Umsetzung der Förderung der Gemeinsamen Agrarpolitik in Nordrhein-Westfalen soweit flächen- und tierbezogene Interventionen nach den Artikeln 70 bis 72 der Verordnung (EU) 2021/2115 betroffen sind
in Bezug auf die Ermittlung der Flächengröße bei den flächenbezogenen ELER-Interventionen § 29 der GAPInVeKoS-Verordnung,
§ 37 Nr. 1 GAPInVeKoSVKontrollen durch Fernerkundung
eine Auswertung von optischen Daten aller landwirtschaftlichen Parzellen je zu prüfendem Sammelantrag vornehmen, um die jeweilige Bodenbedeckung zu ermitteln…