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Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit anderen Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre, die von der zuständigen Zahlstelle an den Betriebsinhaber zu leisten sind, aufgerechnet werden.
Unbeschadet anderer Rechtsvorschriften können noch ausstehende Rückforderungen infolge von Kürzungen gemäß § 11 Absatz 1 sowie Forderungen aufgrund von…
Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre aufgerechnet werden.
Unbeschadet anderer Rechtsvorschriften können noch ausstehende Rückforderungen nach § 7 sowie Forderungen aufgrund von Sanktionen nach § 8 Absatz 1 gegen…
mit Zustimmung des Berechtigten die zu Unrecht entrichteten Beiträge mit künftigen Beitragsansprüchen aufrechnen.
Ungeachtet der Artikel 5 und 6 können 1. von Rechnungen durch Anweisung der Nettosumme folgende Beträge abgezogen werden: a) die einem Vertragspartner…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.