§ 23 Abs. 1 GAPKondVAnzuwendende Vorschriften und Zuständigkeiten
Die zuständigen Behörden führen die Kontrollen und die Verwaltungssanktionen bezüglich der GAB und GLÖZ-Standards nach Maßgabe der Unionsregelung, des Kapitels…
§ 16 Abs. 1 GAPKondGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
Die zuständige Behörde prüft die Einhaltung der GAB gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 und der GLÖZ-Standards gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 2 durch Kontrollen vor Ort. Zur…
§ 26 Abs. 1 Nr. 3 GAPKondGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
die näheren Einzelheiten des Systems zur Kontrolle und Sanktion bezüglich der GAB gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 und der GLÖZ-Standards gemäß § 3 Absatz 1 Nummer…
§ 18 Abs. 1 GAPKondGGesetz zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Konditionalität
Die Kontrollbehörde führt im Bereich der in ihre Zuständigkeit fallenden GAB und GLÖZ-Standards Kontrollen vor Ort bei mindestens 1 Prozent aller in ihre…
§ 3 Abs. 1 ZustVO-AFö NRWVerordnung über Zuständigkeiten zur Durchführung der EU-Agrarförderung, für die Kontrollen der Einhaltung der Konditionalität und zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen für Bereiche der Agrarförderung
Für die Durchführung der systematischen Vor-Ort-Kontrollen und der Verwaltungskontrollen nach den §§ 23 bis 27 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung ist…