Anlage 3 AgrarZahlVerpflVVerordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen
Die Erosionsgefährdung durch Wind ist nach DIN 19706, Bodenbeschaffenheit – Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wind, zu ermitteln.
§ 2 Abs. 1 SächsGAPUVOSächsische GAP-Umsetzungsverordnung
Die Einteilung der erosionsgefährdeten Flächen erfolgt auf der Basis des Feldblocks. Die Erosionsgefährdungen durch Wasser werden gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3…
§ 5 SL-ErosionSchVVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (SL-ErosionSchV) Vom 17. Oktober 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad…
§ 9 Abs. 4 BBodSchVBundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Zur Bewertung der Erosionsgefährdung ist in der Regel die DIN 19708 oder die DIN 19706 heranzuziehen.
§ 3 Abs. 4 LESchVO NRWVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und Wind in Nordrhein-Westfalen
Ein Feldblock wird der Winderosionsgefährdungsklasse KWind zugeordnet, wenn mindestens die Hälfte der nach Absatz 2 diesem Feldblock zugeordneten Rasterzellen…