§ 2 Abs. 1 SächsGAPUVOSächsische GAP-Umsetzungsverordnung
Die Einteilung der erosionsgefährdeten Flächen erfolgt auf der Basis des Feldblocks. Die Erosionsgefährdungen durch Wasser werden gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3…
§ 1 Abs. 4 SL-ErosionSchVVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (SL-ErosionSchV) Vom 17. Oktober 2023
Eine Überprüfung der Erosionsgefährdung nach Absatz 2 Nummer 1 und der abweichenden Anforderungen nach Nummer 2 erfolgt bis zum 31. Dezember 2026.
Anlage 2 AgrarZahlVerpflVVerordnung über die Einhaltung von Grundanforderungen und Standards im Rahmen unionsrechtlicher Vorschriften über Agrarzahlungen
WassererosionsgefährdungsklasseK * SK * S * RK * S * R * L1345CCWasser10,3 – < 0,5515 – < 27,530 – < 55CCWasser2≥ 0,55≥ 27,5≥ 55
§ 5 SL-ErosionSchVVerordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung (SL-ErosionSchV) Vom 17. Oktober 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Einteilung von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad…
§ 3b Abs. 3 Nr. 2 PflSchAnwV 1992Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel
zur Unkrautbekämpfung, einschließlich der Beseitigung von Mulch- und Ausfallkulturen, auf Ackerflächen, die in eine Erosionsgefährdungsklasse nach § 16 Absatz 2…