§ 6 GAPStatG
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie
2.
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.
Hilfsmerkmale sind:
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen sowie
Name und Kontaktdaten der Personen, die für Rückfragen zur Verfügung stehen.