§ 4 GAPAusnVVerordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelungen hinsichtlich der Anwendung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards) 7 und 8 für das Antragsjahr 2023
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 5 2. GAPAusnVVerordnung zur Durchführung der im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik geltenden Ausnahmeregelung hinsichtlich der Anwendung des Standards Nummer 8 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand für das Antragsjahr 2024
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.