§ 2 StStatG1995§3VVerordnung zur Einstellung von Erhebungen nach § 3 des Gesetzes über Steuerstatistiken
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 GVVVerordnung über die Vorgaben für das EETS-Gebiet Bundesfernstraßenmautgesetz
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§ 4 PTBBGebVBesondere Gebührenverordnung für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
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§ 18 GAPStatVVerordnung zur Durchführung der Erhebungen nach dem Gesundheitsausgaben- und -personalstatistikgesetz
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§ 3 SHStatG1985AussVVerordnung zur Aussetzung statistischer Erhebungen im Bereich der Jugendhilfe im Jahre 1985 nach dem Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Sozialhilfe, der Kriegsopferfürsorge und der Jugendhilfe
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