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Anbieterinnen und Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen sind alle natürlichen oder juristischen Personen oder sonstigen Einrichtungen, die Gesundheitsdienstleistungen auf Basis einer staatlichen Erlaubnis entweder persönlich oder durch bei ihnen beschäftigte Personen gegenüber Patientinnen und Patienten erbringen. Abhängig Beschäftigte sind davon nicht erfasst. Gesundheitsdienstleistungen sind alle medizinisch indizierten Leistungen.
Anbieterinnen und Anbieter von Gesundheitsdienstleistungen können nach diesem Gesetz insbesondere sein:
Altenpflegerinnen und Altenpfleger,
Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten,
Diätassistentinnen und Diätassistenten,
Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
Hebammen,
Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker,
Logopädinnen und Logopäden,
Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen sowie Masseure und medizinische Bademeister,
Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik,
Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik,
Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin,
Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie,
Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten,
Orthoptistinnen und Orthoptisten,
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner,
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie
Podologinnen und Podologen.
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung Pflegefachassistenz,
Gesundheits- oder Krankenpflegerin oder Gesundheits- oder Krankenpfleger,
Heilerziehungshelferinnen und Heilerziehungshelfer,
staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,
Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, Altenpflegerinnen und -pfleger, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und -pfleger und Gesundheits- und…
medizinische Leistungen, die durch Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychologische Psychotherapeutinnen und - therapeuten oder Kinder- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.