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Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach den bundes- und landesrechtlichen Aus- und Weiterbildungsregelungen wird erteilt, wenn die antragstellende Person die Voraussetzungen nach den Berufsgesetzen erfüllt und über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt. Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zum Nachweis der Zuverlässigkeit, der gesundheitlichen Eignung und zur Prüfung der Sprachkenntnisse zu bestimmen.
Angehörige der in § 6 Absatz 2 genannten Berufe (Gesundheitsfachberufe), die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeberinnen sowie Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit der zuständigen Behörde schriftlich oder in elektronischer Form anzuzeigen:
den Beginn der Berufsausübung; dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
das Geburtsdatum,
die Beschäftigungsart,
die Anschrift oder die Anschriften, unter der oder denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird und
die Beendigung der Berufsausübung.
den Beginn der Berufsausübung, dabei ist die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachzuweisen,
ihres Berufes und ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten sowie anderer Tätigkeiten, die auf für die Ausübung des Mandats bedeutsame Interessenverknüpfungen…
Die untere Gesundheitsbehörde überwacht die Berechtigung zur Ausübung eines Gesundheitsfachberufs und zur Führung von Berufsbezeichnungen, soweit nicht andere…
Melderbezogene Daten sind Name, Anschrift, Institutionskennzeichen, Betriebsstättennummer, Telefonnummer, Identifizierungsnummer gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 1 und…
die besonderen Meldepflichten gegenüber der zuständigen Behörde. *)
Die Meldepflicht besteht in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.