GBMaßnG — InhaltsübersichtNeunter Abschnitt SchlußbestimmungenGesetzBundgeltende Fassung§ 36 GBMaßnGGesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens · Neunter Abschnitt § 35§ 36a (weggefallen) § 35§ 36a