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Die Leistungen im Prüfungsgespräch werden wie folgt bewertet: Prozentualer Anteil der erreichten Punktzahl an der erreichbaren PunktzahlRang- punkteNoteNotendefinition93,70 bis 100,0015sehr guteine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht87,50 bis 93,691483,40 bis 87,4913guteine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht79,20 bis 83,391275,00 bis 79,191170,90 bis 74,9910befriedigendeine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht66,70 bis 70,89 962,50 bis 66,69 858,40 bis 62,49 7ausreichendeine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht54,20 bis 58,39 650,00 bis 54,19 541,70 bis 49,99 4mangelhafteine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können33,40 bis 41,69 325,00 bis 33,39 212,50 bis 24,99 1ungenügendeine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können 0,00 bis 12,49 0 Bei der Bewertung werden neben der fachlichen Leistung auch die Klarheit der Darstellung und die Ausdrucksfähigkeit angemessen berücksichtigt.
Die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission teilt den Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmern die erreichten Rangpunkte nach Abschluss des Prüfungsgespräches mit und erläutert das Prüfungsergebnis mündlich.