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Zu jeder und jedem Studierenden führen die Hochschule und das Prüfungsamt eine Prüfungsakte.
In die Prüfungsakten des Prüfungsamtes werden aufgenommen:
eine Ausfertigung des Abschlusszeugnisses oder des Bescheides des Prüfungsamtes über die nicht bestandene Laufbahnprüfung,
eine Ausfertigung der Bescheinigung über die Leistungstests,
die Klausuren der schriftlichen Prüfungen der Laufbahnprüfung,
die Protokolle der praktischen Prüfungen der Laufbahnprüfung,
die Diplomarbeit und
das Protokoll der mündlichen Abschlussprüfung.
Die Prüfungsakten werden mindestens fünf und höchstens zehn Jahre aufbewahrt. Sie können elektronisch aufbewahrt werden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.