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Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie tritt am 30. November 2026 außer Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Gebührenordnung für Amtshandlungen des für Wissenschaft zuständigen Ministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2010 (GV. NRW. 2011 S. 2), die durch Verordnung vom 29. Mai 2015 (GV. NRW. S. 510) geändert worden ist, außer Kraft. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen Zum Textanfang
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2032 außer Kraft. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2034 außer Kraft. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2034 außer Kraft. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung vom 3. Juli 2001 (GV. NRW. 262), die…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie tritt am 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft des Landes…
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2030 außer Kraft. Die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.