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Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes der Nied und ihrer Ufer, zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, insbesondere der Lebensgemeinschaften in ihrer typischen Struktur und Vielfalt, sowie zum Schutz der Tier- und Pflanzenarten in ihrer genetischen Vielfalt, ihrer natürlichen Häufigkeit und Verbreitung sind in § 2 der Gemeingebrauch sowie der Eigentümer- und Anliegergebrauch an der Nied in der Gemeinde Rehlingen-Siersburg, von der Einmündung des Remelbaches bis zur Mündung in die Saar, näher geregelt.