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Das Befahren der Nied mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft ist verboten.
in der Zeit vom 15. März bis einschließlich 30. Juni eines jeden Jahres und
bei einem Niedrigwasserstand von unter 30 cm, gemessen am Pegel in Niedaltdorf,
Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für folgende Gewässerabschnitte:
vom Wehr an der Niedmühle bei Eimersdorf ca. 150 Meter flussaufwärts (Campingplatz Niedmühle),
vom Wehr an der Mühle Conrad in Siersburg ca. 700 Meter flussaufwärts (Campingplatz Conrad und Campingplatz Siersburg) und
vom Wehr an der Wackenmühle bei Hemmersdorf ca. 250 Meter flussaufwärts (Campingplatz Wackenmühle).
Das Einsetzen und Ausheben von Wasserfahrzeugen ist nur im Bereich der Campingplätze „Niedmühle“ und „Conrad“ rechtes Ufer, „Siersburg“ linkes Ufer und „Wackenmühle“ rechtes und linkes Ufer und an den nachstehend aufgeführten Stellen an der Nied zulässig: 1. Niedmündung in die Saar (E 1) 2. Niedmündung/Sohlgleite (E 2) 3. Wehr an der Niedmühle bei Eimersdorf (E 3) 4. Einmündung Metzerbach (E 4) 5. Wehr an der Mühle Conrad in Siersburg (E 5) 6. Niedtalhalle Siersburg (E 6) 7. Fußgängerbrücke über die Nied in Hemmersdorf (E 7) 8. Niedbrücke Niedaltdorf (E 8).
Die von der Einschränkung betroffenen Gewässerabschnitte und die Einsetz- und Aushebstellen sind in der Örtlichkeit durch Hinweisschilder kenntlich gemacht. Der für die Einschränkung nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 maßgebende Wasserstand kann fernmündlich unter der Rufnummer 06833/19429 abgefragt werden. Unabhängig davon ist das Benutzungsverbot durch Verbotstafeln an den Einsetz- und Aushebstellen angezeigt.
Die Einsetz- und Aushebstellen sowie die von der Einschränkung des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs ausgenommenen Gewässerabschnitte nach § 2 Abs. 2 sind in den nachstehend aufgeführten Plänen, die Bestandteil dieser Verordnung sind, eingetragen: Eine Ausfertigung der Pläne wird zu jedermanns Einsicht aufbewahrt bei:
der Gemeinde Rehlingen-Siersburg,
Übersichtskarte i. M. 1:25.000
dem Landkreis Saarlouis - untere Wasserbehörde.
Parzellen - Plan zu E 1 und E 2 i. M. 1:1.000
Parzellen - Plan zu E 3 und E 4 i. M. 1:1.000
Parzellen - Plan zu E 5 und E 6 i. M. 1:1.000
Parzellen - Plan zu E 7 i. M. 1:1.250
Parzellen - Plan zu E 8 i. M. 1:1.000.