Verordnung über den Erlass eines Besonderen Gebührenverzeichnisses für die Feuerwehrschule des Saarlandes Vom 17. Dezember 2019
Für Amtshandlungen und die Nutzung der Einrichtungen der Feuerwehrschule des Saarlandes werden Gebühren nach dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben.
§ 1 GebVerzFwSchulV SL
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