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Die Gebühren werden von der Feuerwehrschule des Saarlandes auf der Grundlage des Gesetzes über die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren im Saarland und dieser Verordnung erhoben. Im Rahmen von Kooperationen, insbesondere bei der Erklärung von Gegenseitigkeit, kann die Feuerwehrschule des Saarlandes Vereinbarungen über einen vollständigen oder teilweisen Verzicht auf die Erhebung von Gebühren nach dieser Verordnung treffen. Die Feuerwehrschule des Saarlandes wird ermächtigt neu angebotene Seminare und Lehrgänge basierend auf dem Berechnungsmodell der in der Anlage aufgeführten Lehrgangsgebühren in das Gebührenverzeichnis aufzunehmen und in Rechnung zu stellen.