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Für Dienstleistungen und für die Benutzung der Einrichtung des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz, das Landesamt für Gesundheit und Verbraucherschutz und der Staatlichen Medizinaluntersuchungsstelle der Universitätskliniken[1] des Saarlandes werden Gebühren nach dem anliegenden Besonderen Gebührenverzeichnis erhoben. Soweit für vertragsärztliche Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland (KVS) ein Ermächtigungsvertrag nach § 95 SGB V i.V.m. § 31 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) besteht, richtet sich die Abrechnung nach diesem Vertrag. Für Krankenhäuser (Großauftraggeber) wird im Rahmen laborärztlicher Leistungen für mikroskopische, bakteriologische, virologische, mykologische, serologisch-immunologische und parasitologische Untersuchungen ein Gebührenerlass nach folgender Staffelung gewährt: Jahresauftragssumme des Vorjahres (gemessen an 100 % der E-GO-Gebühren) über 102.258 Euro Ermäßigung = 10 % über 51.129 Euro Ermäßigung = 5 % Für Untersuchungsaufträge, bei denen die gewünschte Leistung an dienstfreien Tagen erbracht wird, wird ein Sonderzuschlag von 25 % auf die volle Untersuchungsgebühr (d.h. ohne Rabatt) erhoben. Für Untersuchungen im veterinärmedizinischen Bereich, die an den dienstfreien Tagen erforderlich sind, wird ein Zuschlag von 25 % auf die üblichen Untersuchungsgebühren erhoben.