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Diese Verordnung tritt am 9. Juni 2024 in Kraft.
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung tritt die Verordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm) vom 1. Oktober 2018 (Amtsbl. I S. 599) außer Kraft. Besonderes Gebührenverzeichnis Im neuen Fenster: das folgende PDF-Dokument