§ 8 Abs. 1 MessEGebVGebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 8 Abs. 1 BBiGZustV SL 2007Verordnung über die Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung Vom 16. August 2007
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 VSGZustVVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 5 Abs. 1 GebVerzVermVerordnung über den Erlass des Besonderen Gebührenverzeichnisses über Gebühren und Auslagen des Landesamtes für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung und der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure des Saarlandes (GebVerzVerm) Vom 18. Mai 2024
Diese Verordnung tritt am 9. Juni 2024 in Kraft.
§ 10 TermVInfGebVGebührenverordnung für die Nutzung von Informationen zur Vermittlung von Behandlungsterminen und telemedizinischen Angeboten durch Dritte
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.