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Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Sächsischen Vermessungsgesetzes (Durchführungsverordnung zum Sächsischen Vermessungsgesetz – DVOSächsVermG) vom 1. September 2003 (SächsGVBl. S. 342) außer Kraft. Dresden, den 6. Juli 2011 Der Staatsminister des Innern Markus Ulbig
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