§ 3 Abs. 3 KAGGesetz Nr. 1074 - Kommunalabgabengesetz - KAG Vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998
Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Hundesteuer zu erheben.
§ 12 Abs. 5 KAGGesetz Nr. 1074 - Kommunalabgabengesetz - KAG Vom 26. April 1978 in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1998
Die Gemeinden können zur ordnungsgemäßen Erfüllung der ihnen nach § 3 Absatz 3 obliegenden Pflicht zur Erhebung der Hundesteuer in den Steuersatzungen nähere…
§ 5 Abs. 3 GefHundG SNHaltung gefährlicher Hunde
Die zuständige Kreispolizeibehörde kann die Haltung eines Hundes, dessen Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt wurde, zur Verhütung von weiteren Gefahren…
§ 5 Abs. 3 LHundG NRWHundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die zuständige Behörde kann für gefährliche Hunde im Sinne des § 3 Abs. 2 auf Antrag eine Befreiung von der Verpflichtung nach Absatz 2 Satz 1 und Satz 3…
§ 12 Abs. 1 Nr. 4 GefHundG SNBußgeldvorschrift
§ 5 Abs. 4 einen gefährlichen Hund so hält, dass Menschen, Tiere oder Sachen gefährdet werden,