Verordnung über die Gewährung von sonstigen Aufwandsentschädigungen an die Beamten der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts (VO-Aufwandsentschädigung) Vom 26. Februar 1982
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 7 GemBEntschV SL
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