KomWBEntschV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 KomWBEntschV SLIn-Kraft-TretenVerordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter Vom 26. Februar 1982 § 9Diese Verordnung tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. § 9