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Vor Beginn jedes Wirtschaftsjahres ist für das Krankenhaus ein Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Ist der Wirtschaftsplan zu Beginn des Wirtschaftsjahres noch nicht festgestellt, gilt § 82 GO NRW entsprechend.
Das Kommunalunternehmen hat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem…
Der Eigenbetrieb hat spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem…
Vor Beginn eines jeden Kalenderjahres (Geschäftsjahres) hat der Vorstand rechtzeitig einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der vom Akkreditierungsrat mit…
Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Dem Wirtschaftsplan sind als Anlagen der Nachweis der Rücklagen und…
Die Anstalt stellt vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan auf. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan und dem Vermögensplan. Der Erfolgsplan…
Vor Beginn eines jeden Kalenderjahrs (Geschäftsjahrs) hat die administrative Geschäftsführerin oder der administrative Geschäftsführer in Abstimmung mit der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.