GemMahnGStVSL/RP SL 2005 — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietVerfahren vor den ordentlichen GerichtenArt. 4 GemMahnGStVSL/RP SL 2005Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung eines gemeinsamen Mahngerichts Art. 3Art. 5 Leichte Sprache BarrierefreiFür die bis zum In-Kraft-Treten des Staatsvertrags eingegangenen Mahnverfahren bleibt das Mahngericht zuständig, das mit dem Verfahren befasst ist. Art. 3Art. 5