Verordnung über die fachlichen Anforderungen sowie den Kostenersatz für örtliche Naturschutzbeauftragte auf Gemeindeebene (VO Kostenersatz örtliche Naturschutzbeauftragte) Vom 29. Mai 2026*
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 4 GemNatSchBeauftrV SL
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