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Die Bestellung einer Sicherheit zugunsten Dritter ist unter folgenden Voraussetzungen vom Erfordernis einer Genehmigung nach § 93 Abs. 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz befreit:
Es handelt sich um die Belastung eines von einer Gemeinde oder einem Gemeindeverband veräußerten Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts mit Grundpfandrechten nach Abschluss des Kaufvertrages, aber vor Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.
Gläubiger des Grundpfandrechts darf nur ein inländisches Kreditinstitut, eine inländische Bausparkasse oder ein inländisches Versicherungsunternehmen sein.
Durch eine entsprechende Anweisung an den Notar oder auf sonstige Weise muss Folgendes gewährleistet sein:
Die Belastung darf bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises nur gegen gleichzeitige Abtretung der Darlehensvaluta bis zur Höhe des Kaufpreises an den Veräußerer erfolgen.
Das Grundpfandrecht darf zur Eintragung im Grundbuch nur beantragt werden, wenn der Kaufpreis bezahlt ist oder der Gläubiger dem Notar schriftlich oder elektronisch bestätigt hat, dass die Darlehensvaluta bis zur Höhe des Kaufpreises gemäß den Fälligkeitsbestimmungen der Kaufvertragsurkunde an den Veräußerer überwiesen wird.
Die Grundpfandrechte dürfen nebst Zinsen und sonstiger Nebenleistung in beliebiger Höhe bestellt werden. Der jeweilige Eigentümer des Grundbesitzes kann der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen werden. Eine persönliche Haftungsübernahme der Gemeinde ist ausdrücklich unzulässig.
Sofern eine im Grundbuch noch nicht selbstständig gebuchte Teilfläche eines Grundstücks veräußert wird, darf das gesamte Grundstück belastet werden. Dann muss jedoch durch Anweisung an den Notar oder auf sonstige Weise gewährleistet sein, dass das Grundpfandrecht erst dann zur Eintragung gelangt, wenn der Gläubiger schriftlich oder elektronisch und unwiderruflich bestätigt hat, dass er die nicht verkaufte Teilfläche unverzüglich aus der Haftung für das Grundpfandrecht entlässt, sobald dies möglich ist. Die Erfüllung der Voraussetzungen des Satzes 2 müssen dem Grundbuchamt nicht nachgewiesen werden.