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Die Begründung einer Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt, ist bis zu folgenden Wertgrenzen vom Erfordernis einer Genehmigung nach § 92 Abs. 5 Kommunalselbstverwaltungsgesetz befreit: bei Gemeinden bis zu 10.000 Einwohner: 20.000,- € über 10.000 bis 20.000 Einwohner: 40.000,- € über 20.000 bis 40.000 Einwohner: 60.000,- € über 40.000 bis 100.000 Einwohner: 125.000,- € über 100.000 Einwohner: 250.000,- € bei Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken: 125.000,- €.
Rechtsgeschäfte nach Absatz 1 sind der Kommunalaufsichtsbehörde vor ihrem Abschluss anzuzeigen.