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Zweck und Ziel des technischen Referendariats ist es, Hochschulabsolventinnen oder Hochschulabsolventen wissenschaftlich-technischer Studiengänge als Führungskräfte zu qualifizieren und sie auf Leitungsfunktionen in Verwaltung und Wirtschaft praxisgerecht vorzubereiten. Dabei sollen verantwortungsbewusste Persönlichkeiten für das Management in technischen Bereichen herangebildet werden, die über grundlegende soziale, organisatorische, ökologische und ökonomische Kenntnisse verfügen.
Die Ausbildung soll sich darauf erstrecken, das an der Hochschule erworbene technische Fachwissen in der Praxis anzuwenden und zu ergänzen. Sie soll umfassende Kenntnisse vor allem in den Bereichen Management und Führungskompetenz sowie im öffentlichen und privaten Recht vermitteln. Methodische und soziale Kompetenzen zur Wahrnehmung von Führungsaufgaben sollen herausgebildet und gestärkt werden. Dabei sind Verantwortungsbereitschaft und Initiative zu wecken und zu fördern. Das Verständnis für staatspolitische, wirtschaftliche, ökologische, kulturelle und soziale Belange ist zu fördern.
Das technische Referendariat ist der Vorbereitungsdienst für die Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst und umfasst folgende Fachgebiete: Architektur Geodäsie und Geoinformation Landespflege Maschinen- und Elektrotechnik in der Verwaltung Städtebau Straßenwesen Umwelttechnik Wasserwesen Diese Fachgebiete entsprechen den beim Oberprüfungsamt für das technische Referendariat bestehenden Fachrichtungen.
Die Befähigung für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, wird für das jeweilige Fachgebiet durch Ableistung des Referendariats und Bestehen des Staatsexamens erworben.