Gesetze
Gesetz wird geladen …
In der Prüfung haben die Referendarinnen oder Referendare ihre Führungsqualifikation in ihrem Fachgebiet nachzuweisen. Im Einzelnen sollen sie zeigen, dass sie ihre auf einer wissenschaftlichen Hochschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden verstehen, dass sie mit den Aufgaben der Verwaltungen ihres Fachgebiets, mit den einschlägigen Rechts-, Verwaltungs- und technischen Vorschriften vertraut sind und dass sie über wirtschaftliches Denken und Managementkenntnisse verfügen und für die Laufbahn des höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst im jeweiligen Fachgebiet geeignet sind.